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Glossar

RDG — Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit 2008, wer in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Für Inkasso bedeutet das: wer fremde Forderungen im eigenen Namen geltend macht, braucht eine Registrierung beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Eigeninkasso und Software-als-Werkzeug fallen NICHT darunter.

Wer das RDG betrifft — und wer nicht

Drei zentrale Tatbestände:

RDG-Tatbestand (Registrierung erforderlich): Eine Inkassodienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG ist die *außergerichtliche Einziehung fremder Geldforderungen*, wenn das Inkasso als eigenständige Tätigkeit betrieben wird. Inkassobüros, Wirtschaftsauskunfteien mit Inkasso-Sparte, einige Fintechs (z.B. Pair Finance für B2C).

Kein RDG-Tatbestand (keine Registrierung erforderlich): Eigeninkasso (Gläubiger mahnt selbst), Software-als-Werkzeug (kvit Free + Pro), Steuerberater im Rahmen ihrer Mandate, Rechtsanwälte (eigene Berufszulassung).

Der entscheidende Test: *Werden fremde Forderungen im eigenen Namen geltend gemacht?* Bei kvit Free + Pro: nein — die Forderungen bleiben beim Gläubiger, kvit ist nur das Werkzeug.

Registrierungspflichten für Inkassodienstleister

Wer eine RDG-Registrierung braucht, durchläuft beim Bundesamt für Justiz (BfJ) einen mehrstufigen Prozess:

- Nachweis theoretischer Sachkunde (umfangreicher Kenntnistest) - Nachweis persönlicher Eignung (Führungszeugnis, Vermögensverhältnisse) - Berufshaftpflichtversicherung mind. €250.000 pro Versicherungsfall - Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister

Die Registrierung gilt für den Bezirk eines Oberlandesgerichts — Inkassobetriebe brauchen also ggf. mehrere Registrierungen für bundesweite Tätigkeit.

Wie sich kvit zum RDG positioniert

Free + Pro Tarif — kvit-as-Tool des Gläubigers, kein RDG-Tatbestand. Die Forderungen bleiben rechtlich beim Gläubiger; kvit sendet im Namen des Gläubigers (eigene Domain, eigene Telefonnummer, eigene Signatur). Diese Konstruktion ist mit den Modellen von Lexoffice (Mahnfunktion) und Stripe (smart retries) rechtlich äquivalent.

Legal Tarif — wenn das gerichtliche Mahnverfahren ausgelöst wird, übergibt kvit den Fall an einen BfJ-registrierten Inkassopartner, der die EDA-Einreichung in seinem Namen vornimmt. Damit ist das RDG-Erfordernis durch den Partner abgedeckt — kvit selbst bleibt im Software-Status.

Häufige Fragen

Brauche ich eine RDG-Lizenz, um Mahnsoftware zu nutzen?

Nein. Wenn die Software Sie als Gläubiger bei der Bearbeitung Ihrer eigenen Forderungen unterstützt (Eigeninkasso mit Tool), entsteht kein RDG-Tatbestand. Eine RDG-Registrierung beim Bundesamt für Justiz brauchen Sie nur, wenn Sie fremde Forderungen im eigenen Namen geltend machen.

Was passiert, wenn ich versehentlich gegen das RDG verstoße?

Verstöße sind als Ordnungswidrigkeit nach § 20 RDG bis zu €50.000 Bußgeld bewehrt. Zivilrechtlich ist eine RDG-widrige Vereinbarung nichtig (§ 134 BGB). Praktische Konsequenz: ohne Registrierung dürfen Sie keine Inkasso-Gebühren als Verzugsschaden geltend machen.

Ist die kvit-Konstruktion rechtssicher?

Ja, sie folgt etablierten Mustern. Lexoffice (Haufe), DATEV und mehrere kleinere Buchhaltungs-SaaS-Anbieter bieten seit Jahren Mahnfunktionen ohne RDG-Lizenz an — auf Basis des gleichen Prinzips „Werkzeug für den Gläubiger". kvit's juristische Beratung hat die Konstruktion vor Markteintritt geprüft (vault: Legal Verdict.md).

Was unterscheidet ein Inkassobüro von kvit aus RDG-Sicht?

Ein Inkassobüro nimmt Forderungen *anderer Unternehmen* an und betreibt das Inkasso im eigenen Namen — daher RDG-pflichtig. kvit gibt Ihnen ein Tool an die Hand, mit dem Sie Ihre *eigenen* Forderungen bearbeiten — daher nicht RDG-pflichtig (Free + Pro). Der Legal-Tarif klinkt einen BfJ-registrierten Inkassopartner ein für die Phasen, die zwingend einen registrierten Inkassobetrieb brauchen.

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