RDG — Rechtsdienstleistungsgesetz
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt seit 2008, wer in Deutschland Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Für Inkasso bedeutet das: wer fremde Forderungen im eigenen Namen geltend macht, braucht eine Registrierung beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Eigeninkasso und Software-als-Werkzeug fallen NICHT darunter.
Wer das RDG betrifft — und wer nicht
Drei zentrale Tatbestände:
RDG-Tatbestand (Registrierung erforderlich): Eine Inkassodienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG ist die *außergerichtliche Einziehung fremder Geldforderungen*, wenn das Inkasso als eigenständige Tätigkeit betrieben wird. Inkassobüros, Wirtschaftsauskunfteien mit Inkasso-Sparte, einige Fintechs (z.B. Pair Finance für B2C).
Kein RDG-Tatbestand (keine Registrierung erforderlich): Eigeninkasso (Gläubiger mahnt selbst), Software-als-Werkzeug (kvit Free + Pro), Steuerberater im Rahmen ihrer Mandate, Rechtsanwälte (eigene Berufszulassung).
Der entscheidende Test: *Werden fremde Forderungen im eigenen Namen geltend gemacht?* Bei kvit Free + Pro: nein — die Forderungen bleiben beim Gläubiger, kvit ist nur das Werkzeug.
Registrierungspflichten für Inkassodienstleister
Wer eine RDG-Registrierung braucht, durchläuft beim Bundesamt für Justiz (BfJ) einen mehrstufigen Prozess:
- Nachweis theoretischer Sachkunde (umfangreicher Kenntnistest) - Nachweis persönlicher Eignung (Führungszeugnis, Vermögensverhältnisse) - Berufshaftpflichtversicherung mind. €250.000 pro Versicherungsfall - Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister
Die Registrierung gilt für den Bezirk eines Oberlandesgerichts — Inkassobetriebe brauchen also ggf. mehrere Registrierungen für bundesweite Tätigkeit.
Wie sich kvit zum RDG positioniert
Free + Pro Tarif — kvit-as-Tool des Gläubigers, kein RDG-Tatbestand. Die Forderungen bleiben rechtlich beim Gläubiger; kvit sendet im Namen des Gläubigers (eigene Domain, eigene Telefonnummer, eigene Signatur). Diese Konstruktion ist mit den Modellen von Lexoffice (Mahnfunktion) und Stripe (smart retries) rechtlich äquivalent.
Legal Tarif — wenn das gerichtliche Mahnverfahren ausgelöst wird, übergibt kvit den Fall an einen BfJ-registrierten Inkassopartner, der die EDA-Einreichung in seinem Namen vornimmt. Damit ist das RDG-Erfordernis durch den Partner abgedeckt — kvit selbst bleibt im Software-Status.
Häufige Fragen
- Brauche ich eine RDG-Lizenz, um Mahnsoftware zu nutzen?
Nein. Wenn die Software Sie als Gläubiger bei der Bearbeitung Ihrer eigenen Forderungen unterstützt (Eigeninkasso mit Tool), entsteht kein RDG-Tatbestand. Eine RDG-Registrierung beim Bundesamt für Justiz brauchen Sie nur, wenn Sie fremde Forderungen im eigenen Namen geltend machen.
- Was passiert, wenn ich versehentlich gegen das RDG verstoße?
Verstöße sind als Ordnungswidrigkeit nach § 20 RDG bis zu €50.000 Bußgeld bewehrt. Zivilrechtlich ist eine RDG-widrige Vereinbarung nichtig (§ 134 BGB). Praktische Konsequenz: ohne Registrierung dürfen Sie keine Inkasso-Gebühren als Verzugsschaden geltend machen.
- Ist die kvit-Konstruktion rechtssicher?
Ja, sie folgt etablierten Mustern. Lexoffice (Haufe), DATEV und mehrere kleinere Buchhaltungs-SaaS-Anbieter bieten seit Jahren Mahnfunktionen ohne RDG-Lizenz an — auf Basis des gleichen Prinzips „Werkzeug für den Gläubiger". kvit's juristische Beratung hat die Konstruktion vor Markteintritt geprüft (vault: Legal Verdict.md).
- Was unterscheidet ein Inkassobüro von kvit aus RDG-Sicht?
Ein Inkassobüro nimmt Forderungen *anderer Unternehmen* an und betreibt das Inkasso im eigenen Namen — daher RDG-pflichtig. kvit gibt Ihnen ein Tool an die Hand, mit dem Sie Ihre *eigenen* Forderungen bearbeiten — daher nicht RDG-pflichtig (Free + Pro). Der Legal-Tarif klinkt einen BfJ-registrierten Inkassopartner ein für die Phasen, die zwingend einen registrierten Inkassobetrieb brauchen.