Inkasso
Inkasso ist der Vorgang, durch den ein Gläubiger eine fällige Geldforderung gegenüber einem Schuldner einbringt — entweder selbst (Eigeninkasso), durch ein lizensiertes Inkassobüro (Fremdinkasso) oder mit Hilfe einer Software-Plattform.
Eigeninkasso, Fremdinkasso, Software-Inkasso
Drei Modelle existieren in Deutschland:
Eigeninkasso — der Gläubiger mahnt selbst (Buchhaltung, manuelle E-Mails, Telefonanrufe). Kostengünstig bei niedrigem Volumen, ineffizient ab 20+ überfälligen Rechnungen pro Monat.
Fremdinkasso — Übergabe an ein BfJ-registriertes Inkassobüro. Erfolgsfee 15–35 % der eingetriebenen Summe plus RVG-Gebühren. Senior-RVG-Sätze gelten ab 2021 (BMJ-Reform). Sinnvoll bei großen Einzelforderungen.
Software-Inkasso — der Gläubiger nutzt eine Plattform (kvit, Bilendo, etc.), die ihm das Mahnwesen automatisiert. Rechtlich Eigeninkasso (kein RDG-Erfordernis), wirtschaftlich nahe am Fremdinkasso bei deutlich besseren Stückkosten.
Ablauf eines typischen B2B-Inkasso-Prozesses
Standardisierte Phasen in Deutschland:
Phase 1 — Außergerichtliches Inkasso (Tag 1–60). Zahlungserinnerung → Mahnung → erweiterte Mahnung. Erfolgsquote: 60–80 % der Forderungen werden in dieser Phase reguliert.
Phase 2 — Gerichtliches Mahnverfahren (Tag 60–120). Mahnbescheid → Vollstreckungsbescheid. Erfolgsquote zusätzlich 15–20 %.
Phase 3 — Zwangsvollstreckung (Tag 120+). Gerichtsvollzieher, Pfändung, ggf. Vermögensauskunft. Erfolgsquote 5–10 %.
Phase 4 — Forderungsabschreibung. Wenn alle Phasen erfolglos: steuerlich abschreiben (§ 7 EStG, Wertberichtigung).
Was Inkasso NICHT ist
Keine Schufa-Eintragung im B2B. Nur B2C-Inkasso-Fälle können (unter strengen Bedingungen) zur Schufa-Eintragung führen. Bei B2B-Forderungen gelten Wirtschaftsauskunfteien (Creditreform, Bürgel) — nicht die Schufa.
Keine Vorkasse-Erstattung. Inkasso kann nicht erzwingen, dass ein Schuldner zahlt. Es schafft den vollstreckbaren Titel.
Kein Ersatz für saubere Vertragsgestaltung. Wenn die Forderungsgrundlage strittig ist, hilft Inkasso wenig. Vertragsklarheit (AGB, Leistungsbeschreibung, Rechnungsformalia) ist die Voraussetzung.
Häufige Fragen
- Ab wann darf ich Inkasso einleiten?
Sobald der Schuldner in Verzug ist — typischerweise 14–30 Tage nach Fälligkeit, je nach Rechnung. Eine Mahnung ist seit der BGB-Reform 2014 nicht mehr zwingend nötig, wenn die Rechnung den Verzugstermin nennt (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Sicherer Weg: mindestens eine Mahnung mit Frist setzen.
- Was kostet Inkasso im B2B?
Bei einem Inkassobüro: 15–35 % der eingetriebenen Summe plus RVG-Gebühren (Beispiel: €501 bei €5k-Forderung). Bei Software wie kvit: 4–8 % der eingetriebenen Summe plus monatlicher Plattform-Pauschale (€49 oder €299). Bei Eigeninkasso: Personalzeit Ihrer Buchhaltung.
- Was passiert mit den Inkasso-Gebühren — wer trägt sie?
Im B2B-Bereich gilt § 286 BGB: Inkasso-Gebühren sind Verzugsschaden und müssen vom Schuldner ersetzt werden. Praktisch heißt das: bei erfolgreichem Inkasso zahlt der Schuldner Hauptforderung + Inkasso-Gebühren + Verzugszinsen.
- Kann ich Inkasso ohne Inkassobüro betreiben?
Ja — als Eigeninkasso oder via Software-Plattform. Eine RDG-Lizenz brauchen Sie nur, wenn Sie *fremde* Forderungen im eigenen Namen eintreiben. Wenn Sie Ihre eigenen Forderungen (mit oder ohne Software-Hilfe) mahnen, ist das kein RDG-Tatbestand.