Inkasso Kosten 2026
Inkasso-Kosten in Deutschland setzen sich zusammen aus RVG-Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), Auslagenpauschale, eventueller Erfolgsfee des Inkassobüros sowie — bei gerichtlichem Mahnverfahren — Gerichtskosten. Bei Software-Anbietern wie kvit gilt stattdessen ein Pauschal-Modell plus Erfolgsfee.
Inkasso-Kosten beim klassischen Inkassobüro
Die Gebühren orientieren sich am Streitwert nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Anlage 1 zu § 2 Abs. 2). Inkasso fällt unter Nr. 2300 VV RVG (Geschäftsgebühr 0,5–2,5; Standard 1,3).
| Streitwert | RVG-Gebühr 1,3 | + Auslagen + MwSt | Gesamt für Schuldner |
|---|---|---|---|
| €500 | €89,70 | €20 + €20,90 | €130,60 |
| €1.000 | €124,80 | €20 + €27,57 | €172,37 |
| €2.500 | €243,10 | €20 + €49,99 | €313,09 |
| €5.000 | €501,40 | €20 + €99,07 | €620,47 |
| €10.000 | €866,80 | €20 + €168,69 | €1.055,49 |
| €25.000 | €1.706,90 | €20 + €328,11 | €2.055,01 |
Zusätzliche Erfolgsfee — der versteckte Kostenfaktor
Die RVG-Gebühren oben sind nur die untere Schwelle. Viele Inkassobüros verlangen zusätzlich eine Erfolgsfee von 15–35 % der eingetriebenen Summe. Diese ist nicht durch das RVG gedeckt — sie ist Verhandlungssache und wird oft erst nach Abschluss sichtbar.
Wichtig: die Erfolgsfee zahlt der Gläubiger, nicht der Schuldner. § 286 BGB ersetzt nur die *erforderlichen* Inkasso-Kosten — also typischerweise nur die RVG-Gebühren, nicht die zusätzliche Erfolgsfee.
Bei einer €5.000-Forderung und 25 % Erfolgsfee zahlt der Gläubiger also: €1.250 Erfolgsfee. Plus die €620,47 RVG-Kosten, die der Schuldner trägt. Gesamtkosten für den Gläubiger bei Erfolg: €1.250 — bei einer eingetriebenen Forderung von €5.000 + RVG.
Kosten bei kvit als Software-Alternative
Software-Anbieter wie kvit verlangen statt einer prozentualen Erfolgsfee eine monatliche Pauschale plus deutlich niedrigere prozentuale Komponente.
| Tarif | Pauschale | + Erfolgsfee | Kosten bei €5k-Forderung |
|---|---|---|---|
| kvit Free | €0/mo | 0 % | €0 (limitiert auf 10 Rechnungen/mo) |
| kvit Pro | €49/mo | 4 % | €49 + €200 = €249 |
| kvit Legal (inkl. Mahnverfahren) | €299/mo | 8 % | €299 + €400 = €699 |
| Klassisches Inkasso (25 % Fee) | €0/mo | 25 % | €1.250 |
Gerichtskosten beim Mahnverfahren
Wenn die außergerichtliche Phase nicht reicht, fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Beispiele (vereinfacht; § 3 GKG):
Streitwert €500: Mahnbescheid €23, Vollstreckungsbescheid €23 = €46 Streitwert €1.000: Mahnbescheid €32, Vollstreckungsbescheid €32 = €64 Streitwert €5.000: Mahnbescheid €73, Vollstreckungsbescheid €73 = €146 Streitwert €10.000: Mahnbescheid €123, Vollstreckungsbescheid €123 = €246
Diese Kosten zahlt der Gläubiger vor, holt sie aber als Verzugsschaden vom Schuldner zurück.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die durchschnittliche Erfolgsfee bei Inkassobüros 2026?
Im DACH-Markt typischerweise 15–25 % bei B2B-Forderungen, 20–35 % bei B2C-Forderungen, mit aufwärts-Bewegung bei kleinen Forderungen unter €1k (relative Kosten höher) und schwer-eintreibbaren Fällen. Verhandelbar — fragen Sie immer schriftlich nach der Erfolgsfee, bevor Sie Forderungen übergeben.
- Sind Inkasso-Kosten steuerlich absetzbar?
Ja — sowohl beim Gläubiger (als Betriebsausgabe) als auch beim Schuldner (wenn vom Schuldner getragen, dann nicht als Werbungskosten; wenn vom Gläubiger getragen, dann als Betriebsausgabe). Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung des Inkassobüros bzw. Software-Anbieters.
- Welche Inkasso-Kosten muss der Schuldner zahlen?
Nach § 286 BGB die *erforderlichen* Inkasso-Kosten — also typischerweise die RVG-Gebühren (Nr. 2300 VV RVG, Auslagenpauschale, MwSt.). Eine zusätzliche Erfolgsfee gilt rechtlich als Risiko-Investition des Gläubigers und ist nicht von § 286 BGB gedeckt.
- Wie kann ich Inkasso-Kosten reduzieren?
Drei Hebel: (1) Software statt Inkassobüro für regelmäßige B2B-Forderungen — spart 60–80 % der Kosten bei vergleichbarer Erfolgsquote. (2) Klarere Vertragsformulierungen → weniger bestrittene Forderungen → weniger Eskalationen. (3) Frühere Mahnungen — je früher Sie mahnen, desto höher die Erfolgsquote in der außergerichtlichen Phase.