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Glossar

Mahnverfahren

Das deutsche gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688–703d ZPO) ist ein vereinfachtes Verfahren, mit dem ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) für unbestrittene Geldforderungen erlangt — ohne mündliche Verhandlung, ohne Anwaltszwang, ohne Beweisaufnahme.

Zwei Phasen: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid

Das Verfahren läuft in zwei Stufen:

Stufe 1 — Mahnbescheid. Antrag beim zentralen Mahngericht des Bundeslandes des Schuldners (z.B. Amtsgericht Hagen für NRW, Amtsgericht Berlin-Wedding für Berlin). Das Gericht prüft formell (Adresse, Forderungsgrund, Zinsen) — nicht inhaltlich. Wird zugestellt. Schuldner hat 2 Wochen Widerspruchsfrist.

Stufe 2 — Vollstreckungsbescheid. Wenn kein Widerspruch: Antrag des Gläubigers, das Gericht erlässt den Vollstreckungsbescheid. Auch dieser wird zugestellt; 2-Wochen-Einspruchsfrist. Danach rechtskräftig — Zwangsvollstreckung möglich.

EDA-Einreichung — der digitale Standard

Das deutsche Mahnverfahren ist seit Jahren vollständig digitalisiert. EDA (Elektronischer Datenaustausch) ist das XML-basierte Format für die Einreichung beim Mahngericht. Vorteile gegenüber Papier:

- Schnellere Bearbeitung (Tage statt Wochen) - Maschinelle Plausibilitätsprüfung schon bei Einreichung - Niedrigere Fehlerquote

Software-Anbieter wie kvit (Legal-Tarif) bereiten den EDA-Antrag automatisch aus den Rechnungsdaten vor und übergeben ihn an einen BfJ-registrierten Inkassopartner, der die Einreichung im eigenen Namen vornimmt.

Kosten des Mahnverfahrens

Streitwert€500
Mahnbescheid (GK)€32
Vollstreckungsbescheid (GK)€32
Gesamt€64
Streitwert€1.000
Mahnbescheid (GK)€32
Vollstreckungsbescheid (GK)€32
Gesamt€64
Streitwert€2.500
Mahnbescheid (GK)€51
Vollstreckungsbescheid (GK)€51
Gesamt€102
Streitwert€5.000
Mahnbescheid (GK)€73
Vollstreckungsbescheid (GK)€73
Gesamt€146
Streitwert€10.000
Mahnbescheid (GK)€123
Vollstreckungsbescheid (GK)€123
Gesamt€246
Streitwert€25.000
Mahnbescheid (GK)€247
Vollstreckungsbescheid (GK)€247
Gesamt€494

Wann das Mahnverfahren NICHT geeignet ist

  • Bestrittene Forderungen — der Widerspruch des Schuldners überführt das Verfahren ins reguläre Klageverfahren. Wenn Sie wissen, dass die Forderung strittig ist, gehen Sie direkt zur Klage.

  • EU-Ausland-Schuldner — die Europäische Mahnverordnung (EuMahnVO, EG 1896/2006) gilt parallel, ist aber ein anderes Verfahren.

  • Forderungen kurz vor Verjährung — der Mahnbescheid hemmt die Verjährung, aber Sie brauchen ausreichend Vorlaufzeit für Zustellung und Fristen.

  • Vertraglich vereinbarte Schiedsverfahren — die ausschließliche Zuständigkeit eines Schiedsgerichts schließt das Mahnverfahren aus.

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Mahnverfahren?

Bei elektronischer Einreichung (EDA) und unproblematischer Zustellung: ca. 4–8 Wochen vom Antrag bis zum rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid. Bei Widerspruch des Schuldners: Übergang ins Klageverfahren, dann 6–18 Monate.

Brauche ich einen Anwalt für das Mahnverfahren?

Nein. Im gerichtlichen Mahnverfahren besteht kein Anwaltszwang (§ 78 ZPO). Sie können den Antrag selbst stellen oder einen BfJ-registrierten Inkassopartner damit beauftragen. Ein Anwalt wird erst nötig, wenn das Verfahren ins streitige Klageverfahren übergeht und der Streitwert über €5.000 liegt (Landgericht-Zuständigkeit).

Was kostet das Mahnverfahren insgesamt?

Bei einer €5.000-Forderung typischerweise: €146 Gerichtskosten + €620 RVG-Inkassogebühren = €766. Davon trägt der Gläubiger nur die Vorschüsse; bei Erfolg zahlt der Schuldner alles als Verzugsschaden (§ 286 BGB). Bei kvit Legal-Tarif zusätzlich: €299/Monat + 8 % Erfolgsfee.

Kann der Schuldner den Mahnbescheid einfach ignorieren?

Wenn er nichts tut: nach 2 Wochen erlischt die Widerspruchsfrist, der Gläubiger kann den Vollstreckungsbescheid beantragen. Nach weiteren 2 Wochen wird auch dieser rechtskräftig. Dann beginnt die Zwangsvollstreckung. Ignorieren ist also die teuerste Variante für den Schuldner.

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